Ausländische Fachkräfte für Unternehmen (Expats)

Viele in Deutschland ansässige Firmen planen, eine ausländische Fachkraft oder Führungskraft einzustellen und fürchten sich vor dem Prozedere des komplizierten deutschen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisverfahrens.

Unsere Beratungstätigkeit setzt bereits bei der Erstellung des Stellenprofils und der Darstellung der Qualifikationen des gewünschten neuen Arbeitnehmers an, da diese für die Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oder Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) im Zustimmungsverfahren eine zentrale Bedeutung einnimmt. Von der positiven Zustimmung zur Arbeitserlaubnis hängt in der Regel auch die Erteilung des Visums ab. Um Zeit und wertvolle Arbeitsressourcen zu sparen, übernehmen wir gerne für Sie von Anfang an das gesamte Procedere, damit Ihr ausländischer Arbeitnehmer oder Ihre ausländische Arbeitnehmerin so schnell wie möglich mit seiner / ihrer Arbeit beginnen darf. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Arbeitsvertragsgestaltung oder beim Entwurf des Geschäftsführervertrags (Arbeitsrecht).

Auch für die Zuwanderung selbständig Erwerbstätiger und Firmengründungen beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei der Erstellung des Businessplans und des Geschäftskonzeptes. Wir übernehmen für Sie die Vertretung gegenüber den Behörden und beispielsweise auch gegenüber der IHK.