AGBs

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten durch die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung. Sie gelten auch für Folgeverträge mit dem Mandanten. Abweichende Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte anwaltliche Tätigkeit. Ein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Der Mandatsbearbeitung wird ausschließlich deutsches Recht zu Grunde gelegt, die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen als richtig zugrunde zu legen.

3. Schweigepflicht
Die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, einschließlich sämtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ist verpflichtet, über alle Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihr im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

4. Korrespondenz
Die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist berechtigt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse dem Mandanten ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen ist eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.

5. Datenschutz
Die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

6. Vergütung
Die Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden ist. Die Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet sich an dem Gegenstandswert des Mandats aus.

7. Sicherungsabtretung
Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche in Höhe der Honorarforderungen an die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit der Ermächtigung ab, diese Abtretung dem Zahlungsverpflichteten mitzuteilen. Die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, also insbesondere nicht die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.

8. Verrechnung
Die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist befugt, Erstattungsbeträge und sonstige bei ihr eingehende, dem Mandanten zustehende Zahlungen mit offenen Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen nach entsprechender Rechnungsstellung zu verrechnen, soweit eine Verrechnung gesetzlich zulässig ist.

9. Zahlungsbedingungen
Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Dies gilt auch für Vorschussrechnungen.

10. Zurückbehaltung, Aufrechnung
Dem Mandanten steht ein Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverweigerungsrecht oder Aufrechnungsrecht nur mit Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Mitwirkungspflichten
Der Mandant wird die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB bei der Durchführung seines Mandats unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen beschaffen. Er wird die Schriftstücke und E-Mails der Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB darauf überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind und bei Abweichungen die Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB informieren. Eventuelle Adressenänderungen (einschließlich Telefon, Fax und E-Mail) wird er rechtzeitig schriftlich bekannt geben.

12. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB aus dem zwischen ihr und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis ist nach den gesetzlichen Regelungen, sofern keine Individualvereinbarung für die Haftungsbegrenzung geschlossen wurde.
 


13. Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden. Das Kündigungsrecht steht auch der Pfaff-Hofmann & Lee Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, dass das für die Bearbeitung des Mandats notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für das Mandatsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit hierüber Vereinbarungen zulässig sind, ist Berlin oder Frankfurt am Main.

15. Schlussbestimmung
Im Fall von Abweichungen zwischen der englischen Fassung und der deutschen Fassung der Allgemeinen Mandatsbedingungen soll die deutsche Fassung Vorrang haben.

16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Berlin, im Dezember 2018